Erich Pfeffer war ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er wurde am 5. Mai 1906 in Köln geboren und verstarb am 11. Februar 1984 in Karlsruhe. Pfeffer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Heidelberg und promovierte im Jahr 1931.
Nach seinem Referendariat arbeitete Pfeffer als Justitiar bei der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk AG. Im Jahr 1946 wurde er zum Richter am Landgericht Essen ernannt und 1955 zum Richter am Bundesgerichtshof berufen. Dort wirkte er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1974.
Erich Pfeffer war Schwerpunktrichter im Zivilsenat des BGH und spezialisierte sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Versicherungsrecht. Er gilt als einer der bedeutendsten deutschen Richter auf diesen Rechtsgebieten und veröffentlichte zahlreiche Publikationen zu diesen Themen.
Pfeffer war Mitglied verschiedener juristischer Vereinigungen, darunter der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Wissenschaftlichen Beirat des Deutschen Aktieninstituts. Er wurde mehrfach für sein juristisches Wirken ausgezeichnet, unter anderem mit dem Großen Verdienstkreuz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Erich Pfeffer hinterließ ein umfangreiches juristisches Werk, das auch heute noch in Fachkreisen geschätzt wird. Seine Urteile und Aufsätze prägten maßgeblich die Entwicklung des deutschen Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrechts.
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